Ruhezeiten und Regeln

Ruhezeiten in der gesamten Gartenanlage

Mittagsruhe ist täglich von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ebenso sind laute Arbeiten ab 19:00Uhr einzustellen !

An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe einzuhalten !

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

(Presseinformation!)

Die Sächsische Planzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22.März 2019 außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger.

Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioabfälle

Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung ist künftig ausgeschlossen bzw. sie bedarf einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§ 28 Abs. 2 Kreislauf-wirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushalten, diese auf den im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken zu verwerten.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeignete und auch für besondere Aufkommenszeiten (z.B. Frühjahr, Herbst, Zeit nach dem Weihnachtsfest) ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.