Der Unkostenbeitrag beträgt pro Person: Erwachsene 10,00 €, Kinder 5,00 €
Um eine möglichst gute Planung durchführen zu können, bitten wir, den unteren Abschnitt der schriftlichen Einladung (E-mail) entsprechend ausgefüllt, in den Briefkasten von Frau Andrea Steinmacher (Mittelweg, zweiter Garten rechts) bis spätestens zum 08.06.2025 einzuwerfen (telefonische Rückmeldung oder E-Mail an Gartenverein ist auch möglich).
Wir bitten den Parkplatz am Pumpenhaus an diesem Tag (21.06.2025) nicht mit Fahrzeugen zuzustellen!
Der Zeltaufbau, einschließlich Bänke und Tische, erfolgt ab 10:00 Uhr am Parkplatz Pumpenhaus.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und super schönes Wetter.
Zum Abend bringt bitte Gläser (Trinkgefäße) und gute Laune mit. Wer sich persönlich mit einbringen möchte (leckere Speisen oder verschiedene Spiele) bitte vorher (zeitnah) beim Vorstand melden. Bei Bedarf bitte vegetarische Speisen / Grillgut selbst mitbringen.
Es grüßen recht herzlich der Vorstand und die Wassergemeinschaft
PS:noch kurz in eigener Sache, die Abrechnung zum Wasserverbrauch ist noch in Bearbeitung. Bis zum Vereinsfest sollte diese jedoch verschickt worden sein. Bitte entschuldigt die Verzögerungen!
trotz der aktuellen, letzten frostigen Nächte konnte das Wasser in den letzten Tagen schon angestellt werden. Einen herzlichen Dank an Jan!!!
Damit kann die Gartensaison schon vor Ostern und unserem Arbeitseinsatz am nächsten Wochenende beginnen.
Leider haben mir immer noch nicht alle Gartenfreunde ihre Zählerstände vom letzten Jahr übermittelt und die Wasserabrechnung verzögert noch. Zu Ende April sollte dann hoffentlich alles fertig sein….
Hier noch einmal Termine 2025:
Arbeitseinsätze: (jeweils 10 Uhr am Pumpenhaus)
▪ 12.04.2025
▪ 10.05.2025
Garten-Vereinsfest:
▪ 21.06.2025
Ich wünsche einen schönen Start in die Gartensaison!
der Frühling verwöhnt uns gerade mit warmen, sonnigen Tagen und so langsam erwachen die Gärten aus dem Winterschlaf. Trotzdem bleiben einige Nächte noch frostig.
Sobald die Frostsituation klar ist, werden wir euch hier, wie auch in den Schaukästen, über der Termin den Inbetriebnahme der Wasserversorgung informieren. Geplanter Termin ist zwischen 07.04. bis 12.04.2025 je nach Wetterlage.
Zwingend notwendig ist die Übermittlung des Verschlusses des Wasseranschlusses. Dies sollte bis zum 01.03.2025 stattgefunden haben, falls nicht, dann bitte umgehend an den Vorstand übermitteln (garten-baerwinkel[at]web.de).
Termine 2025:
Arbeitseinsätze: (jeweils 10 Uhr am Pumpenhaus)
▪ 12.04.2025
▪ 10.05.2025
Der Frühling zieht langsam in unsere Gärten ein und es blüht schon an vielen Stellen. Die Gartensaison 2024 kann beginnen. Noch vor Ostern soll das Wasser wieder angestellt werden, hoffen wir mal, dass die Nachttemparaturen uns da keinen Streich durchmachen!
UPDATE: das Wasser ist angestellt! Einen Riesen dank an Jan und alle Beteiligten!
Die Wasserrechnungen 2023 sind nun endlich verschickt. Auch in 2023 haben wir keinen Wasserverlust mehr zu beklagen, im Gegenteil mit -5.4m³ (-2%) liegen wir, wie im letzten Jahr, im sehr grünen Bereich!
Im Schaukasten gibt es neue und alte Informationen, einen schnellen Schnappschuss davon findet ihr weiter unten. Hier noch schell ein paar wichtige Termine für 2024:
27.04.2024 Arbeitseinsatz (Treffpunkt Pumpenhaus um 10:00)
08.06.2024 Alternativtermin Arbeitseinsatz (Treffpunkt Pumpenhaus um 10:00)
15.06.2024 Sommervereinsfest
Ein Frohes Osterfest!
Martin
Nachtrag: hier das Ganze noch mal in odentlicher Textform:
– A r b e i t s e i n s ä t z e 2 0 2 4 –
Samstag – 27.04.2024
Samstag – 08.06.2024
Treff jeweils 10:00 Uhr am Pumpenhaus
Arbeits- bzw. Gartengeräte (Schaufel, Rechen, Hacken u. ä.) sind bitte mitzubringen.
Mittagsruhe ist täglich von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ebenso sind laute Arbeiten ab 19:00Uhr einzustellen !
An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe einzuhalten !
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
(Presseinformation!)
Die Sächsische Planzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22.März 2019 außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich rechtlichen ntsorgungsträger.
Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioabfälle
Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung ist künftig ausgeschlossen bzw. sie bedarf einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§ 28 Abs. 2 Kreislauf-wirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushalten, diese auf den im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken zu verwerten.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeignete und auch für besondere Aufkommenszeiten (z.B. Frühjahr, Herbst, Zeit nach dem Weihnachtsfest) ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.
Hier entsteht unsere Webseite, die uns sowohl nach aussen präsentieren soll, als auch für internen Informationsaustausch gedacht ist. Freiwillige vor, die hier mitgestalten wollen!!!
Womit könnt ihr hier rechnen?
Neueste Informationen, die auch in den Schaukästen ausgestellt werden
Hilfreiche Tipps und Links zum Gärtnern und zur Gartengestaltung
Eine Fotogallerie zu Flora und Fauna von dem, was in unseren Gärten gedeit und lebt (Fotos sammeln!)
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung für Interessierte an Natur, Pflanzen und Tieren
Mitglieder interner Bereich um Versammlungsprotokolle und Beschlüsse nachzulesen (downloads)